Wenn Sie als Vater Elternzeit nehmen möchten, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Der Antrag auf Elternzeit für Väter ist nicht kompliziert, aber es ist gut, die wichtigsten Punkte zu kennen.
Wir erklären Ihnen hier, was Sie wissen müssen, damit alles glatt läuft.
Schlüsselinformationen zum Antrag auf Elternzeit für Väter
- Jeder Vater hat grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit, unabhängig von der Art seines Arbeitsverhältnisses.
- Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Für Geburten ab Mai 2025 reicht Textform; davor gilt Schriftform.
- Der Antrag muss Beginn, Ende und Umfang der Elternzeit klar benennen. Für die ersten zwei Jahre nach Geburt muss man sich verbindlich festlegen.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Elternzeit schriftlich zu bestätigen. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, es sei denn, es gibt besondere Gründe.
- Teilzeit während der Elternzeit ist möglich, aber der Arbeitgeber kann dies aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Fristen für die Anmeldung von Teilzeit sind dieselben wie für die Elternzeit.
Anspruch Auf Elternzeit Für Väter
Gesetzliche Grundlagen Für Den Antrag
Grundsätzlich haben Väter, genau wie Mütter, einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Dieser Anspruch ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verankert. Es handelt sich dabei um eine Freistellung von der Arbeit, um sich der Betreuung und Erziehung des Kindes widmen zu können. Die genauen Regelungen finden Sie in § 15 BEEG.
Unabhängigkeit Vom Arbeitsverhältnis
Der Anspruch auf Elternzeit ist nicht an eine bestimmte Art des Arbeitsverhältnisses gebunden. Das bedeutet, dass nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte oder sogar in Heimarbeit Tätige Elternzeit beantragen können. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle für den grundsätzlichen Anspruch.
Voraussetzungen Für Den Anspruch
Damit Sie Elternzeit beanspruchen können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein familienrechtliches Verhältnis zum Kind haben (also leiblicher Vater, Adoptivvater oder in bestimmten Fällen auch Stiefvater sein).
- Sie müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben.
- Sie müssen das Kind selbst betreuen und erziehen.
Diese Voraussetzungen sind entscheidend, damit Ihr Antrag auf Elternzeit rechtsgültig ist.
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Fristen Und Verbindlichkeit Des Antrags
Anmeldefristen Vor Dem Dritten Geburtstag
Wenn Sie Elternzeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes nehmen möchten, müssen Sie diese Fristen beachten: Sie müssen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit einreichen. Dies gilt für alle Geburten, die ab dem 1. Juli 2015 stattgefunden haben. Für Geburten vor diesem Datum galt ebenfalls eine Frist von sieben Wochen, unabhängig davon, ob die Elternzeit vor oder nach dem dritten Geburtstag des Kindes angetreten wurde.
Besonderheiten Bei Späterer Elternzeit
Für Elternzeit, die Sie nach dem dritten Geburtstag Ihres Kindes nehmen möchten, gelten andere Regeln. Wenn Ihr Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde, müssen Sie diese Elternzeit spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn anmelden. Dies gibt dem Arbeitgeber mehr Zeit, die Abwesenheit zu planen. Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 gab es diese Unterscheidung nicht; die Frist von sieben Wochen galt auch hier für die gesamte Elternzeit.
Verbindliche Festlegung Des Zeitraums
Sobald Sie Elternzeit beantragt und Ihr Arbeitgeber dies bestätigt hat, ist der Zeitraum grundsätzlich verbindlich. Eine Änderung oder vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dieser darf seine Zustimmung jedoch nicht ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt Ausnahmen: Wenn Sie beispielsweise erneut schwanger werden und in den Mutterschutz gehen, können Sie die Elternzeit ohne Zustimmung vorzeitig beenden. Auch in Härtefällen, wie einer schweren Erkrankung, kann eine vorzeitige Beendigung unter bestimmten Umständen möglich sein, wobei der Arbeitgeber die Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen und innerhalb einer Frist von vier Wochen ablehnen kann.
Die Anmeldung der Elternzeit muss in Textform erfolgen, was bedeutet, dass eine E-Mail oder ein formloses Schreiben ausreicht.
Formale Anforderungen An Den Antrag
Wenn Sie Elternzeit beantragen, gibt es ein paar Dinge, die Sie formal beachten müssen. Das ist wichtig, damit Ihr Antrag auch wirklich gültig ist und Ihr Arbeitgeber ihn bearbeiten kann. Die Regeln haben sich da auch ein wenig geändert, je nachdem, wann Ihr Kind geboren wurde.
Entwicklung Von Schriftform Zu Textform
Früher war es ganz klar: Ein Antrag auf Elternzeit musste immer schriftlich eingereicht werden. Das bedeutete, Sie mussten ihn ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und dann per Post oder persönlich beim Arbeitgeber abgeben. Das war eine klare Vorgabe, um sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat. Für Kinder, die bis zum 30. April 2025 geboren wurden, gilt diese Regelung weiterhin. Die Schriftform ist hierbei zwingend erforderlich.
Seit dem 1. Mai 2025 gibt es hier eine Erleichterung: Für alle Kinder, die ab diesem Datum geboren werden, reicht eine Erklärung in Textform aus. Das bedeutet, Sie können Ihren Antrag auch per E-Mail, über ein Online-Portal oder als digitales Dokument einreichen. Das macht den Prozess für viele einfacher und schneller.
Anforderungen Für Geburten Vor Mai 2025
Für Geburten, die bis zum 30. April 2025 stattgefunden haben, müssen Sie den Antrag auf Elternzeit weiterhin in Schriftform stellen. Das heißt:
- Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein.
- Er muss im Original beim Arbeitgeber eingehen.
- Eine E-Mail oder eine Kopie reicht in diesem Fall nicht aus.
Diese Regelung dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass der Arbeitgeber eine eindeutige und nachweisbare Erklärung erhält. Sie können sich hierzu auch auf die gesetzlichen Grundlagen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beziehen.
Anforderungen Für Geburten Ab Mai 2025
Bei Kindern, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden, vereinfachen sich die Formalitäten. Hier genügt die sogenannte Textform. Das bedeutet:
- Der Antrag kann per E-Mail gestellt werden.
- Auch ein Fax oder ein anderes digitales Dokument ist zulässig.
- Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Diese Anpassung soll Bürokratie abbauen und den Prozess für Eltern beschleunigen. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Ihr Antrag klar und verständlich ist und alle notwendigen Informationen enthält, damit er vom Arbeitgeber bearbeitet werden kann. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Erhalt Ihres Antrags ist in jedem Fall ratsam.
Inhaltliche Gestaltung Des Antrags
Wenn Sie Elternzeit beantragen, müssen Sie dem Arbeitgeber klare Angaben machen. Das Gesetz schreibt vor, welche Informationen unbedingt in Ihrem Antrag enthalten sein müssen, damit er rechtsgültig ist. Die korrekte Ausgestaltung des Antrags ist entscheidend für die reibungslose Genehmigung und Planung Ihrer Elternzeit.
Angabe von Beginn und Ende der Elternzeit
Sie müssen im Antrag genau festlegen, wann Ihre Elternzeit beginnen und wann sie enden soll. Diese Zeiträume sind für Ihren Arbeitgeber bindend, sobald er den Antrag bestätigt hat. Achten Sie darauf, dass die Daten realistisch und mit Ihren familiären Planungen übereinstimmen.
Festlegung des Umfangs der Elternzeit
Neben dem genauen Zeitraum müssen Sie auch den Umfang Ihrer Elternzeit definieren. Das bedeutet, Sie legen fest, ob Sie die volle Elternzeit nehmen oder ob Sie diese aufteilen möchten. Bei einer Aufteilung, insbesondere in mehr als drei Abschnitte, ist die Zustimmung Ihres Arbeitgebers erforderlich. Für die Zeiträume vor dem dritten Geburtstag des Kindes können Sie die Elternzeit in maximal zwei oder drei Abschnitte aufteilen. Für die Zeiträume zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes gelten gesonderte Regelungen bezüglich der Aufteilung.
Musterformulierung für den Antrag
Eine klare und vollständige Formulierung ist wichtig. Hier ist ein Beispiel, wie Ihr Antrag aussehen könnte:
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Arbeitgebers],
hiermit beantrage ich, [Ihr Name], Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes].
Die Elternzeit soll beginnen am [Datum des Beginns] und enden am [Datum des Endes].
Ich beantrage die Elternzeit für den gesamten Zeitraum in Vollzeit.
Optional, falls Teilzeit gewünscht: Ich beantrage die Elternzeit in Teilzeit mit einem Umfang von [Anzahl] Wochenstunden. Die Verteilung der Arbeitszeit stelle ich mir wie folgt vor: [Genaue Beschreibung der Arbeitszeitverteilung, z.B. an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten].
Ich bitte um schriftliche Bestätigung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift (bei Schriftform) / Ihre E-Mail-Adresse (bei Textform)]
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Mai 2025 können Anträge in Textform (z.B. per E-Mail) gestellt werden, wenn das Kind ab diesem Datum geboren wird. Für Geburten bis zum 30. April 2025 gilt weiterhin die Schriftform, was eine eigenhändig unterschriebene Erklärung erfordert.
Bestätigung Und Mögliche Änderungen
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Elternzeit eingereicht haben, ist die Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber ein wichtiger Schritt. Diese Bestätigung dient als Nachweis für Ihre Anmeldung und sollte die von Ihnen angegebenen Zeiträume für die Elternzeit festhalten. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diese Bestätigung auszustellen. Achten Sie darauf, dass die Bestätigung alle relevanten Daten enthält.
Pflicht Zur Bestätigung Durch Den Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Anmeldung Ihrer Elternzeit schriftlich bestätigen. Diese Bescheinigung ist gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vorgeschrieben. In der Bestätigung sollten der Beginn und das Ende Ihrer geplanten Elternzeit sowie das Datum der Anmeldung aufgeführt sein. Dies schafft Klarheit für beide Seiten und dient als verlässliche Dokumentation.
Änderungsmöglichkeiten Des Antrags
Grundsätzlich sind Sie an die von Ihnen im Antrag festgelegten Zeiträume für die Elternzeit gebunden. Eine Änderung oder vorzeitige Beendigung ist in der Regel nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen eine Zustimmung nicht erforderlich ist oder nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden kann:
- Erneute Schwangerschaft: Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden und in den Mutterschutz gehen, können Sie die Elternzeit vorzeitig beenden, ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen zu müssen.
- Härtefälle: In bestimmten Härtefällen, wie beispielsweise einer schweren Erkrankung, kann eine Änderung oder vorzeitige Beendigung beantragt werden. Der Arbeitgeber darf einen solchen Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, und dies muss innerhalb einer Frist von vier Wochen geschehen.
Vorzeitige Beendigung Der Elternzeit
Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit bedarf in den meisten Fällen der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Die Ablehnung einer solchen Beendigung muss der Arbeitgeber schriftlich erklären. Eine wichtige Ausnahme besteht, wie erwähnt, bei einer erneuten Schwangerschaft. Sollten Sie die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes beantragt haben, sind Sie an die dort festgelegten Zeiträume für die ersten beiden Jahre gebunden. Eine Änderung dieser Zeiträume erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine der genannten Ausnahmesituationen vor.
Die rechtzeitige und korrekte Anmeldung sowie die sorgfältige Prüfung der Bestätigung sind entscheidend, um spätere Unklarheiten oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dokumentieren Sie alle Schritte und Korrespondenzen sorgfältig.
Besonderheiten Bei Teilzeit Während Elternzeit
Während der Elternzeit ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Teilzeit zu arbeiten. Dies kann eine gute Option sein, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich je nach Geburtsdatum Ihres Kindes.
Regelungen Für Neuere Und Ältere Geburten
Für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren sind, dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Hierbei zählt der monatliche Durchschnitt, nicht die einzelne Woche. Wenn Ihr Kind vor diesem Datum geboren wurde, gilt noch die frühere Regelung: Sie können bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an die zuständige Elterngeldstelle zu wenden.
Ablehnungsgründe Für Teilzeitanträge
Ihr Arbeitgeber kann einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Eine pauschale Ablehnung, weil keine Beschäftigungsmöglichkeit bestehe, ist nicht zulässig. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.
Fristen Für Teilzeitanträge
Die Fristen für den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit sind dieselben wie für den Antrag auf Elternzeit selbst. In Ihrem Antrag sollten Sie klar angeben, wann die Teilzeitarbeit beginnen soll, wie viele Stunden Sie arbeiten möchten und wie die Arbeitszeit verteilt werden soll. Die verbindliche Festlegung des Zeitraums und des Umfangs ist hierbei entscheidend.
Die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, bietet Flexibilität. Achten Sie darauf, die Fristen einzuhalten und Ihren Antrag präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenfassung und Ausblick
Sie haben nun die wichtigsten Punkte rund um den Antrag auf Elternzeit für Väter kennengelernt. Denken Sie daran, die Fristen einzuhalten, besonders die sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn. Seit Mai 2025 reicht für Kinder, die danach geboren werden, die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. Für ältere Kinder gilt weiterhin die Schriftform. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Elternzeit schriftlich bestätigen. Wenn Sie sich gut vorbereiten und die Formalitäten beachten, steht Ihrer Elternzeit nichts im Wege. So können Sie die wichtige Zeit mit Ihrem Kind genießen.
Häufig gestellte Fragen zur Elternzeit
Wer darf eigentlich Elternzeit nehmen?
Grundsätzlich haben alle, die ein Kind erwarten oder schon haben, Anspruch auf Elternzeit. Das sind natürlich die Mütter und Väter. Aber auch Großeltern können unter bestimmten Umständen Elternzeit bekommen, zum Beispiel wenn die Eltern noch sehr jung sind. Egal ob Sie fest angestellt sind, eine Ausbildung machen, in Teilzeit arbeiten oder sogar nur einen Minijob haben – Sie alle können Elternzeit beantragen, solange Sie mit dem Kind zusammenleben und sich darum kümmern.
Wie lange vorher muss ich die Elternzeit anmelden?
Das kommt darauf an, wann Sie die Elternzeit nehmen möchten. Wenn Sie Elternzeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes nehmen wollen, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vorher sagen. Wenn die Elternzeit aber erst nach dem dritten Geburtstag, aber vor dem achten Geburtstag Ihres Kindes stattfinden soll, haben Sie 13 Wochen Zeit für die Anmeldung. Das gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind.
Muss ich den Antrag schriftlich einreichen?
Seit Mai 2025 reicht es für Kinder, die ab diesem Zeitpunkt geboren werden, aus, wenn Sie Ihren Elternzeitwunsch in Textform mitteilen. Das bedeutet, eine E-Mail oder eine Nachricht über ein Online-Portal ist völlig in Ordnung. Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, gilt noch die alte Regel: Hier müssen Sie den Antrag noch schriftlich mit Ihrer Unterschrift einreichen.
Kann ich mir aussuchen, wann genau ich Elternzeit nehme?
Sie können die Zeiträume für Ihre Elternzeit grundsätzlich frei wählen. Wichtig ist nur, dass Sie sich für die ersten beiden Jahre, wenn Sie Elternzeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes nehmen, verbindlich festlegen. Das bedeutet, Sie legen zu Beginn fest, wie Sie die Elternzeit in diesen zwei Jahren aufteilen möchten. Nach dem dritten Geburtstag gibt es diese feste Bindung nicht mehr.
Was passiert, wenn ich meine Elternzeit ändern möchte?
Normalerweise können Sie Ihre Elternzeit nur ändern, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn Sie zum Beispiel wieder schwanger werden und in den Mutterschutz gehen, können Sie Ihre Elternzeit ohne Zustimmung beenden. Auch in sehr schwierigen Situationen, wie einer schweren Krankheit, kann eine Änderung unter Umständen leichter möglich sein.
Darf ich während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten?
Ja, das ist oft möglich! Wenn Ihr Kind ab dem 1. September 2021 geboren ist, dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bei älteren Kindern, die vor diesem Datum geboren wurden, sind es bis zu 30 Stunden. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Wunsch nach Teilzeit nur ablehnen, wenn es dafür wirklich wichtige Gründe im Betrieb gibt.
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