Sie überlegen, ob Sie oder Ihr Partner im Jahr 2026 noch familienversichert sein können?
Das ist eine wichtige Frage, denn die Regeln rund um die Familienversicherung und die damit verbundenen Einkommensgrenzen können sich ändern.
Besonders wenn sich Ihre Einkommenssituation oder die Ihres Partners wandelt, ist es gut zu wissen, welche Grenzen gelten und was Sie beachten müssen.
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte zur familienversicherung einkommensgrenze für 2026.
Wichtige Punkte
- Ab 2026 steigt die reguläre Einkommensgrenze für die Familienversicherung auf 565 Euro pro Monat. Für Minijobs gilt eine höhere Grenze von 603 Euro.
- Zum Gesamteinkommen zählen verschiedene Einkunftsarten wie Lohn, Zinsen oder Mieteinnahmen. Nicht dazu zählen aber zum Beispiel BAföG oder Kindergeld.
- Kinder können bis zu einem bestimmten Alter familienversichert bleiben. Für Schüler und Studenten gibt es Sonderregelungen, besonders bei kurzfristigen Beschäftigungen oder Ferienjobs.
- Die ‘Zwei-Mal-Regel’ erlaubt es Ihnen, die Einkommensgrenze zweimal im Jahr aus unvorhersehbaren Gründen zu überschreiten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.
- Werden Einkommensgrenzen überschritten und nicht gemeldet, können Krankenkassen Beiträge bis zu vier Jahre rückwirkend nachfordern, was schnell teuer werden kann.
Die Einkommensgrenzen Für Die Familienversicherung 2026
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden. Das ist die sogenannte Familienversicherung. Damit das auch 2026 so bleibt, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese Grenzen sind wichtig, denn werden sie überschritten, kann die Familienversicherung wegfallen und es entstehen eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Reguläre Einkommensgrenze Für Ehepartner Und Kinder
Für das Jahr 2026 gibt es eine neue, angepasste Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Diese liegt bei 565 Euro pro Monat. Diese Grenze gilt für das regelmäßige Gesamteinkommen von Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern, die familienversichert werden sollen. Sie leitet sich aus einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung ab. Für 2026 beträgt die Bezugsgröße 3.955 Euro, und ein Siebtel davon ergibt eben jene 565 Euro.
Sondergrenze Für Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Wenn Sie oder Ihr Kind ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung, also einem Minijob, nachgehen, gilt eine etwas höhere Grenze. Für Minijobs liegt die Grenze im Jahr 2026 bei 603 Euro pro Monat. Diese höhere Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch diese Grenze. Wichtig ist hierbei: Diese 603 Euro dürfen wirklich nur aus dem Minijob stammen. Sobald weitere Einkünfte hinzukommen, greift wieder die reguläre Grenze von 565 Euro.
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Berechnungsgrundlagen Der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen werden jedes Jahr neu festgelegt. Die Berechnungsgrundlage für die reguläre Grenze ist die sogenannte Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die jährlich angepasst wird. Für die Minijob-Grenze ist der gesetzliche Mindestlohn entscheidend. Die Krankenkassen, genauer gesagt der GKV-Spitzenverband, veröffentlichen diese Werte rechtzeitig zum Jahreswechsel. Es ist ratsam, sich jedes Jahr über die aktuellen Grenzen zu informieren, besonders wenn Sie oder ein Familienmitglied Einkünfte erzielen, die sich der Grenze nähern.
- Reguläre Grenze (2026): 565 Euro pro Monat
- Minijob-Grenze (2026): 603 Euro pro Monat
- Die Grenzen gelten für das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen.
- Bei Überschreitung der Grenze kann die Familienversicherung enden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Einkommen die Grenze überschreitet oder wie bestimmte Einnahmen gewertet werden, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Regeln können komplex sein, und eine individuelle Beratung ist oft der beste Weg, um sicherzugehen.
Was Zählt Zum Gesamteinkommen?
Wenn es darum geht, ob Sie oder Ihre Angehörigen familienversichert bleiben können, ist das Gesamteinkommen entscheidend. Aber was genau fällt eigentlich darunter? Die Regeln sind da ziemlich klar, und es ist gut, sich damit auszukennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Berücksichtigte Einkunftsarten
Grundsätzlich zählt alles, was Ihnen an wirtschaftlichem Vorteil zufließt. Das ist nicht nur das Gehalt aus einem Job. Hier mal eine Übersicht, was alles mit einbezogen wird:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Das ist Ihr Bruttogehalt, aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder Abfindungen.
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Hier wird der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben betrachtet. Oft wird dafür der letzte Steuerbescheid herangezogen.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden oder Erträge aus Lebensversicherungen zählen dazu. Aber Achtung: Der Sparerpauschbetrag wird vorher abgezogen.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Nach Abzug der Kosten, die damit zusammenhängen, wie zum Beispiel Instandhaltungskosten, zählt der Nettogewinn.
- Renten: Sowohl gesetzliche als auch Betriebsrenten werden angerechnet.
- Sonstige Einkünfte: Dazu gehören zum Beispiel steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Für 2026 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:
- Reguläre Grenze: 565 Euro. Diese gilt für die meisten Einkunftsarten.
- Sondergrenze für Minijobs: 603 Euro. Diese höhere Grenze greift nur, wenn das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob stammt.
Einkünfte, Die Nicht Angerechnet Werden
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Nicht alles, was Sie bekommen, zählt zum Gesamteinkommen. Bestimmte Leistungen sind von der Anrechnung ausgenommen, damit Sie zum Beispiel Unterstützung erhalten, ohne gleich den Versicherungsschutz zu verlieren. Dazu gehören:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- BAföG und steuerfreie Stipendien
- Mutterschaftsgeld (für gesetzlich Versicherte)
Diese Leistungen sind also sicher und gefährden nicht Ihre Familienversicherung.
Auswirkungen Von Zusätzlichen Einkünften Auf Die Grenze
Das ist ein wichtiger Punkt: Sobald Sie neben einem Minijob noch andere Einkünfte haben, gilt nicht mehr die höhere Minijob-Grenze von 603 Euro. Dann zählt nur noch die reguläre Grenze von 565 Euro. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Minijob, der Ihnen 580 Euro einbringt – das liegt unter der Minijob-Grenze. Wenn Sie aber zusätzlich noch 30 Euro aus Vermietung erhalten, sind Sie bei 610 Euro Gesamteinkommen. Da die reguläre Grenze bei 565 Euro liegt, wären Sie dann nicht mehr familienversichert. Es ist also wichtig, das gesamte Einkommen im Blick zu behalten, nicht nur den Verdienst aus dem Minijob. Im Zweifel ist es immer ratsam, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse oder dem GKV-Spitzenverband zu erkundigen, wie Ihre spezielle Situation bewertet wird, besonders wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind oder komplexe Einkommensverhältnisse haben.
Besonderheiten Bei Kindern Und Studenten
Wenn es um die Familienversicherung geht, gibt es ein paar spezielle Regeln, die besonders für Kinder und Studierende gelten. Das ist gut zu wissen, damit da keine bösen Überraschungen aufkommen.
Altersgrenzen Für Die Familienversicherung Von Kindern
Grundsätzlich können Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Wenn sie noch keine eigene Ausbildung machen oder arbeiten, geht das sogar bis 23. Und wenn sie gerade studieren oder eine Berufsausbildung machen, verlängert sich diese Frist auf 25 Jahre. Aber Achtung: Zeiten, in denen man zum Beispiel seinen Wehrdienst leistet, können diese Altersgrenzen noch weiter nach hinten verschieben. Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kinder mit Behinderungen: Wenn die Behinderung schon während der üblichen Altersgrenzen aufgetreten ist und das Kind deswegen nicht für sich selbst sorgen kann, dann gibt es keine Altersgrenze für die Familienversicherung.
Regelungen Für Kurzfristige Beschäftigungen Und Ferienjobs
Viele junge Leute jobben nebenbei, zum Beispiel in den Ferien. Das ist meistens kein Problem für die Familienversicherung. Solche Jobs sind oft kurzfristig und dauern nicht länger als drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wichtig ist auch, dass der Job nicht die Haupttätigkeit darstellt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird das Einkommen aus solchen kurzfristigen Beschäftigungen in der Regel nicht auf die Einkommensgrenzen angerechnet. Das bedeutet, die Familienversicherung bleibt bestehen, auch wenn in diesen Monaten mal etwas mehr Geld reinkommt.
Einkommensgrenzen Für Studierende Mit Nebenjobs
Für Studierende gelten im Grunde die gleichen Einkommensgrenzen wie für andere Familienmitglieder. Das heißt, das regelmäßige Gesamteinkommen darf im Jahr 2026 nicht über 565 Euro pro Monat liegen. Wenn der Nebenjob als Minijob angemeldet ist, greift eine etwas höhere Grenze von 603 Euro pro Monat. Aber Vorsicht: Sobald neben dem Minijob noch andere Einkünfte dazukommen, zählt nur noch die niedrigere Grenze von 565 Euro. Es ist also wichtig, alle Einkünfte im Blick zu behalten. Wenn diese Grenzen überschritten werden, kann es sein, dass die Familienversicherung endet und man sich selbst versichern muss, zum Beispiel über die günstige studentische Krankenversicherung.
Es ist immer ratsam, sich im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, wie Ihre individuelle Situation aussieht. Der GKV-Spitzenverband gibt zwar die Richtlinien vor, aber jede Kasse kann da im Detail noch mal eigene Prozesse haben. Gerade wenn es um die Hauptberuflich Selbstständigkeit oder komplexe Einkommensverhältnisse geht, ist eine persönliche Beratung Gold wert.
Die Zwei-Mal-Regel Und Ihre Bedeutung
Ausnahmen Von Der Einkommensgrenze
Manchmal kann es vorkommen, dass Ihr Einkommen die Grenzen für die Familienversicherung kurzzeitig überschreitet. Das ist ärgerlich, aber seit Oktober 2022 gibt es hier eine wichtige Erleichterung: die sogenannte “Zwei-Mal-Regel”. Diese Regel besagt, dass Sie die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung maximal zweimal pro Kalenderjahr überschreiten dürfen, ohne dass dies sofort zum Ende der Familienversicherung führt. Wichtig ist dabei, dass die Überschreitung auf unvorhersehbaren und gelegentlichen Gründen beruhen muss.
Voraussetzungen Für Gelegentliche Überschreitungen
Damit die “Zwei-Mal-Regel” greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Unvorhersehbar: Die Einkommenssteigerung durfte nicht planbar sein. Ein Beispiel wäre eine unerwartete Bonuszahlung oder die Vertretung eines erkrankten Kollegen.
- Gelegentlich: Es muss sich um eine einmalige oder nur kurzfristige Situation handeln, keine dauerhafte Erhöhung Ihres Einkommens.
- Maximal zweimal pro Jahr: Sie dürfen die Grenze in nicht mehr als zwei Kalendermonaten eines Jahres überschreiten.
Typische Situationen, in denen diese Regel greifen kann, sind zum Beispiel:
- Einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
- Ferienjobs, die zu einem höheren Einkommen führen.
- Vorübergehende Mehrarbeit aufgrund von Personalmangel.
- Unerwartete Einnahmen, wie zum Beispiel eine Nachzahlung von Nebenkosten.
Konsequenzen Bei Dauerhaften Einkommenssteigerungen
Die “Zwei-Mal-Regel” ist eine Erleichterung für Ausnahmefälle. Wenn Ihr Einkommen jedoch regelmäßig oder dauerhaft die Grenzen überschreitet, hat das andere Folgen. Die Einkommensgrenzen für 2026 liegen bei 565 Euro für reguläre Einkünfte und bei 603 Euro für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs). Werden diese Grenzen über mehr als zwei Monate im Jahr oder aus planbaren Gründen überschritten, endet die Familienversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge dafür richten sich nach Ihrem Einkommen, es gibt aber einen Mindestbeitrag. Bei einer Überschreitung der Minijob-Grenze von 603 Euro darf das Einkommen im jeweiligen Monat das Doppelte, also 1.206 Euro, nicht übersteigen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation unter die “Zwei-Mal-Regel” fällt oder welche Konsequenzen eine dauerhafte Einkommenssteigerung hat, ist es ratsam, sich direkt an Ihre Krankenkasse oder den GKV-Spitzenverband zu wenden.
Nachzahlungen Und Ihre Folgen
Verjährungsfristen Für Beitragsnachforderungen
Wenn die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten werden, kann es zu Nachzahlungen kommen. Die Krankenkasse hat das Recht, Beiträge rückwirkend zu fordern. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren für Beitragsrückstände, die nicht vorsätzlich entstanden sind. Das bedeutet, dass die Kasse Beiträge für das laufende Kalenderjahr und die drei vorangegangenen Jahre nachfordern kann. Beiträge, die beispielsweise im Jahr 2021 fällig waren, können bis zum 31. Dezember 2025 noch eingefordert werden. Ab dem 1. Januar 2026 sind diese dann verjährt.
Bei Vorsatz verlängert sich diese Frist drastisch auf 30 Jahre. Vorsatz liegt vor, wenn Sie wissentlich falsche Angaben gemacht, Einkommen verschwiegen oder die Krankenkasse getäuscht haben, um Beiträge zu sparen. Die Krankenkasse muss den Vorsatz jedoch beweisen können, zum Beispiel durch Steuerbescheide, die Ihnen vorlagen, aber der Kasse nicht gemeldet wurden.
Berechnung Der Nachzahlungen Bei Freiwilliger Versicherung
Wenn Sie rückwirkend aus der Familienversicherung herausfallen, werden Sie automatisch als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingestuft. Die Höhe der Nachzahlungen richtet sich dann nach den Regeln der freiwilligen Versicherung. Dabei wird nicht nur Ihr eigenes Einkommen berücksichtigt, sondern bei Verheirateten auch das Einkommen Ihres Ehepartners. Die Beiträge werden aus Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Es gibt jedoch eine Mindestbemessungsgrundlage, die auch dann gilt, wenn Ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt. Für 2026 wird diese Mindestbemessungsgrundlage voraussichtlich bei etwa 1.319 Euro monatlich liegen.
Mindestbeiträge In Der Freiwilligen Krankenversicherung
Die Mindestbeiträge in der freiwilligen Krankenversicherung können erheblich sein, selbst wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Für das Jahr 2026 wird der monatliche Mindestbeitrag voraussichtlich bei rund 265 Euro liegen, wenn Sie Kinder haben und der Beitragssatz 20,1 % beträgt. Sind Sie kinderlos, liegt der Beitragssatz bei etwa 20,7 %, was einen monatlichen Mindestbeitrag von rund 273 Euro ergibt. Über einen Zeitraum von drei Jahren können sich so schnell Nachzahlungen von über 9.500 Euro summieren, wenn Sie rückwirkend freiwillig versichert werden. Es ist daher ratsam, die Einkommensgrenzen genau im Blick zu behalten und Einkommensänderungen umgehend der Krankenkasse mitzuteilen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten und mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Die neuen Einkommensgrenzen für 2026 liegen bei 565 Euro für reguläre Einkünfte und 603 Euro für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) [4423].
Voraussetzungen Für Die Familienversicherung
Damit Sie Ihre Angehörigen kostenfrei familienversichern können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Diese Regeln sorgen dafür, dass die Familienversicherung nur für bestimmte Konstellationen greift und das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewahrt bleibt. Es ist wichtig, diese Voraussetzungen genau zu kennen, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.
Allgemeine Bedingungen Für Ehepartner Und Lebenspartner
Für Ehe- und Lebenspartner gelten folgende Hauptkriterien:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Sowohl Sie als auch Ihr Partner müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Keine eigene Krankenversicherungspflicht: Ihr Partner darf nicht selbst pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Das bedeutet, er oder sie darf kein Angestellter mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sein oder eine Hauptbeschäftigung ausüben, die eine Versicherungspflicht auslöst.
- Keine Befreiung oder Versicherungspflicht: Ihr Partner darf weder von der Versicherungspflicht befreit sein (z. B. Beamte) noch einer freiwilligen Versicherung unterliegen, die über die Grenzen der Familienversicherung hinausgeht.
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit schließt die Familienversicherung für den Partner aus. Hier muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.
- Einkommensgrenze: Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen Ihres Partners darf die Grenze von 565 € nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) liegt diese Grenze im Jahr 2026 bei 603 € monatlich. Diese Einkommensgrenzen sind entscheidend und werden genau geprüft.
Voraussetzungen Für Kinder
Auch für die Familienversicherung von Kindern gibt es klare Regeln:
- Altersgrenzen: Kinder können bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden. Sind sie noch in Schul- oder Berufsausbildung und nicht erwerbstätig, verlängert sich diese Frist bis zum 23. Lebensjahr. Wenn sie einen Freiwilligendienst leisten oder Wehrdienst absolvieren, kann sich die Altersgrenze weiter verschieben. Für Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst versorgen können, entfällt die Altersgrenze, sofern die Behinderung vor Erreichen der Altersgrenzen eingetreten ist.
- Keine eigene Versicherungspflicht: Ähnlich wie bei Ehepartnern dürfen Kinder nicht selbst krankenversicherungspflichtig oder freiwillig versichert sein.
- Einkommensgrenze: Auch Kinder dürfen kein regelmäßiges Einkommen von über 565 € (bzw. 603 € bei Minijobs) im Monat erzielen.
- Wohnsitz in Deutschland: Der Wohnsitz des Kindes muss in Deutschland sein.
Wann Die Familienversicherung Entfällt
Es gibt Situationen, in denen die Familienversicherung nicht möglich ist oder endet:
- Wenn der mitversicherte Angehörige (Ehepartner, Kind) ein eigenes Einkommen erzielt, das regelmäßig die festgelegten Grenzen überschreitet. Dies gilt auch, wenn die Einkommensgrenze nur vorübergehend überschritten wird, aber Anzeichen für eine dauerhafte Überschreitung bestehen.
- Wenn der mitversicherte Angehörige eine eigene Krankenversicherungspflicht begründet, zum Beispiel durch eine neue Anstellung oder die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
- Wenn der andere Elternteil oder Ehepartner privat versichert ist und dessen Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und höher ist als Ihr eigenes Einkommen. In solchen Fällen kann eine Familienversicherung ausgeschlossen sein.
- Wenn der Wohnsitz des Angehörigen nicht mehr in Deutschland liegt.
Sollten Sie unsicher sein, ob alle Voraussetzungen für Sie und Ihre Angehörigen erfüllt sind, ist es ratsam, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Der GKV-Spitzenverband gibt hierzu allgemeine Leitlinien vor, aber die konkrete Prüfung erfolgt durch die jeweilige Kasse. Eine frühzeitige Klärung kann Ihnen viel Ärger ersparen, besonders wenn es um die Mitversicherung von Angehörigen geht.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Regeln für die Familienversicherung in Deutschland ändern sich, und die Einkommensgrenzen für 2026 sind ein wichtiger Punkt, den Sie kennen sollten. Es ist gut zu wissen, dass die Grenzen steigen, was Ihnen mehr Spielraum geben kann. Aber denken Sie daran, dass es Unterschiede gibt, je nachdem, ob Sie einen Minijob haben oder andere Einkünfte erzielen. Achten Sie genau auf die Details, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie unsicher sind. Eine kleine Klärung kann Ihnen viel Ärger ersparen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die wichtigste Änderung bei der Familienversicherung für 2026?
Ab 2026 gibt es neue Einkommensgrenzen. Die normale Grenze liegt bei 565 Euro im Monat. Wenn Sie nur einen Minijob haben, dürfen Sie bis zu 603 Euro verdienen. Diese Erhöhungen geben Ihnen mehr Spielraum, um familienversichert zu bleiben.
Welche Einkünfte zählen zum Gesamteinkommen für die Familienversicherung?
Zum Gesamteinkommen zählen fast alle Einnahmen, die Sie regelmäßig bekommen. Dazu gehören Lohn, Gehalt, Geld aus Vermietung oder Zinsen. Aber auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit. Wichtig ist, dass es um Ihr regelmäßiges Einkommen geht.
Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze nur einmal oder zweimal im Jahr überschreite?
Seit 2022 gibt es die ‘Zwei-Mal-Regel’. Das bedeutet, Sie dürfen die Einkommensgrenze zweimal im Jahr kurzzeitig überschreiten, zum Beispiel wegen einer Sonderzahlung oder einem kurzfristigen Job. Wenn das aber nur selten vorkommt und unvorhersehbar ist, bleibt Ihre Familienversicherung bestehen.
Wie hoch können Nachzahlungen sein, wenn ich die Grenze überschritten habe?
Wenn die Krankenkasse feststellt, dass Sie zu viel verdient haben und die Familienversicherung nicht mehr gilt, kann sie Beiträge nachfordern. Das kann für bis zu vier Jahre rückwirkend passieren. Die Nachzahlungen können schnell mehrere tausend Euro betragen, da Sie dann oft als freiwillig versichert gelten und dafür Beiträge zahlen müssen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Kinder und Studenten?
Für Kinder gelten im Grunde die gleichen Grenzen wie für Ehepartner: 565 Euro normal oder 603 Euro bei einem Minijob. Für Studenten gibt es Sonderregeln: Wenn sie kurzfristig arbeiten (maximal 3 Monate oder 70 Tage im Jahr) und das nicht beruflich machen, zählt dieses Einkommen oft nicht mit. Aber wenn sie dauerhaft mehr verdienen, endet die Familienversicherung.
Wann endet die Familienversicherung für mich oder meine Kinder?
Die Familienversicherung endet, wenn Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen dauerhaft die festgelegten Grenzen überschreitet. Das ist die normale Grenze von 565 Euro oder die höhere Grenze von 603 Euro für Minijobs. Wenn Sie also mehr verdienen, als erlaubt ist, und das nicht nur ausnahmsweise, müssen Sie sich selbst versichern.
Als Hauptredakteur dieses Blogs besteht die Mission darin, das überflüssige Marktrauschen zu filtern, um nur das Wesentliche zu liefern. Erik Steiner ist überzeugt, dass Transparenz und analytische Präzision das Fundament für jeden Inhalt sind, der dem Leser echten Mehrwert bieten soll.
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