Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und Fragen zum Kindergeld haben, ist das gar nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt.
Früher gab es dafür die Bundesfamilienkasse, aber das hat sich geändert. Jetzt kümmert sich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, genauer gesagt der Zentrale Kindergeldservice, um diese Fälle.
Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet und wie Sie am besten vorgehen.
Wichtige Punkte
- Der Zentrale Kindergeldservice (ZKGS) ist speziell für bestimmte Personengruppen zuständig, darunter Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes, wenn es um Kindergeld und Kinderzuschlag geht.
- Wenn Sie oder Ihre Angehörigen besonderen Schutz benötigen, weil eine Gefahr durch die Weitergabe von Daten bestehen könnte, ist der ZKGS ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
- Seit dem 1. März 2023 hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben der aufgelösten Bundesfamilienkasse übernommen.
- Das Kindergeld beträgt seit 2025 einheitlich 255 Euro pro Monat für jedes Kind und wird einkommensunabhängig gezahlt.
- Sie können Anträge und Änderungen für Kindergeld und Kinderzuschlag bequem online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Der Zentrale Kindergeldservice: Zuständigkeit und Aufgaben
Besondere Zuständigkeit für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, gibt es eine Besonderheit bei der Zuständigkeit für Ihr Kindergeld. Anders als viele andere Arbeitnehmer, deren Anliegen von ihrer lokalen Familienkasse bearbeitet wird, sind Sie und Ihre Kinder in der Regel dem Zentralen Kindergeldservice (ZKS) der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet. Das gilt, wenn Sie selbst oder ein Elternteil Ihres Kindes im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt ist. Ihre Besoldungsabrechnung dient hierbei oft als Nachweis für Ihre Anstellung und die damit verbundene Zuständigkeit des ZKS. Diese zentrale Bearbeitung soll sicherstellen, dass die spezifischen Gegebenheiten im öffentlichen Dienst bei der Kindergeldzahlung berücksichtigt werden.
Bearbeitung von Anträgen mit besonderem Schutzbedarf
Der Zentrale Kindergeldservice übernimmt auch Fälle, in denen ein besonderer Schutzbedarf besteht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn durch die Offenlegung bestimmter Daten eine Gefahr für Sie oder Ihre Angehörigen entstehen könnte. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, werden diese Anträge ebenfalls vom ZKS bearbeitet, um Ihre Daten bestmöglich zu schützen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer individuellen Situation, angemessen betreut werden.
Verantwortung für Kindergeld und Kinderzuschlag
Der Zentrale Kindergeldservice ist nicht nur für das Kindergeld zuständig, sondern auch für den Kinderzuschlag. Diese ergänzende Leistung soll Familien mit geringem Einkommen unterstützen. Der ZKS bearbeitet also beide Antragsarten für die genannten Personengruppen. Das bedeutet, dass Sie sich für beide Leistungen an dieselbe Stelle wenden können, was den Prozess vereinfachen soll. Die Zuständigkeit umfasst die Prüfung der Voraussetzungen, die Berechnung und die Auszahlung beider Leistungen.
Antragstellung und Kontakt zum Zentralen Kindergeldservice
Adresse und Kontaktdaten für Anfragen
Wenn Sie als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Kindergeld beantragen oder Fragen dazu haben, ist der Zentrale Kindergeldservice (ZKS) in Magdeburg Ihr Ansprechpartner. Die Postanschrift lautet: Familienkasse, Zentraler Kindergeldservice, 39157 Magdeburg. Es ist wichtig, dass Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre Kindergeldnummer bereithalten. Diese Nummer finden Sie auf früheren Bescheiden oder Ihrer Besoldungsabrechnung.
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Telefonische Erreichbarkeit und Servicezeiten
Der Zentrale Kindergeldservice ist telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 555531 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 391 24387 878. Die Servicezeiten sind wie folgt:
- Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen kann. Eine gute Vorbereitung mit allen relevanten Unterlagen kann die Bearbeitung beschleunigen.
Online-Mitteilungsmöglichkeiten für bestehende Fälle
Wenn Sie bereits eine Kindergeldnummer haben und bestehende Fälle betreffen, können Sie dem Zentralen Kindergeldservice auch online Mitteilungen zukommen lassen. Dies ist eine praktische Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen zu melden, ohne den Postweg oder das Telefon nutzen zu müssen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wo Sie auch den Online-Formulardienst nutzen können, um Anträge zu stellen oder Veränderungen mitzuteilen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hierfür ein umfassendes digitales Angebot.
Kindergeldanspruch und Auszahlung
Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Kindergeld für jedes Kind, das in Ihrem Haushalt lebt. Das gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn Ihr Kind sich in Ausbildung befindet, zum Beispiel in der Schule, einer Berufsausbildung oder einem Studium, verlängert sich dieser Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch für arbeitslose Kinder besteht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 21. Lebensjahr ein Anspruch. Wichtig ist, dass das Kind nicht über ein eigenes Einkommen verfügt, das zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ausreicht.
Höhe des Kindergeldes seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 255 Euro pro Monat. Diese Summe wird unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich im Anschluss an den Leistungszeitraum.
Auszahlung und Bestimmung des Empfängers
Die Auszahlung des Kindergeldes übernimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich erhalten Sie das Kindergeld, wenn Sie das Kind in Ihrem Haushalt aufgenommen haben und für dessen Lebensunterhalt sorgen. Leben Sie in getrennten Verhältnissen, kann das Kindergeld dem Elternteil ausgezahlt werden, bei dem das Kind lebt. In bestimmten Fällen kann auch eine Auszahlung an eine andere Person erfolgen, zum Beispiel an einen Vormund. Die genaue Bestimmung des Empfängers richtet sich nach den jeweiligen Umständen und gesetzlichen Regelungen.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine Besonderheit: Während die lokale Dienststelle oft für die Besoldungsabrechnung zuständig ist, erfolgt die eigentliche Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Besoldungsabrechnung dient hierbei oft als Nachweis für Ihre Beschäftigung und die Identifikation Ihrer Bezügestelle, die für die Meldung an die Familienkasse relevant sein kann. Die Familienkasse ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Kindergeld, unabhängig davon, wo Sie beschäftigt sind.
Besonderheiten bei der Beantragung von Familienleistungen
Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, gibt es bei der Beantragung von Familienleistungen wie dem Kindergeld einige Besonderheiten zu beachten. Anders als viele andere Arbeitnehmer, deren Kindergeldanträge von der lokalen Familienkasse bearbeitet werden, fallen Beschäftigte des Bundes in den Zuständigkeitsbereich des Zentralen Kindergeldservice (ZKS) der Bundesagentur für Arbeit. Dies gilt, wenn Sie selbst oder ein Elternteil des Kindes im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt ist.
Ihre Besoldungsabrechnung dient hierbei oft als Nachweis für Ihre Anstellung im öffentlichen Dienst. Es ist wichtig, dass Sie sich über die korrekte Stelle informieren, an die Sie Ihren Antrag richten müssen. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Zuständigkeiten zentralisiert, um eine einheitliche Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Mitteilung persönlicher Änderungen ist dabei unerlässlich. Dazu gehören Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder auch Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes, wie beispielsweise eine Aufnahme einer Berufsausbildung oder ein Studium. Versäumen Sie diese Mitteilungen, kann dies zu Verzögerungen oder Problemen bei der Auszahlung führen.
Für die Antragstellung und die Übermittlung von Veränderungen bietet die Bundesagentur für Arbeit einen Online-Formulardienst an. Dieser digitale Weg ist oft der schnellste und unkomplizierteste, um mit der Familienkasse in Kontakt zu treten. Sie können dort Anträge stellen und auch wichtige Dokumente hochladen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Anliegen digital erledigen können, um den Prozess zu beschleunigen. Die Familienkasse der BA bietet hierfür verschiedene Services an, die Sie nutzen können.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu informieren. Die zuständige Stelle kann Ihnen genau sagen, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Prozess abläuft. Informationen zu Beihilfeleistungen finden Sie ebenfalls online, was für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst relevant sein kann Beihilfe Broschüren.
- Zuständigkeit: Zentrale Kindergeldservice (ZKS) für Beschäftigte des Bundes.
- Nachweis: Besoldungsabrechnung als Identifikationsgrundlage.
- Mitteilungspflicht: Unverzügliche Meldung von persönlichen und kindbezogenen Änderungen.
- Digitale Services: Nutzung des Online-Formulardienstes der Bundesagentur für Arbeit.
Der Kinderzuschlag als ergänzende Leistung
Neben dem Kindergeld gibt es noch eine weitere Leistung, die Familien mit geringem Einkommen unterstützen kann: den Kinderzuschlag. Dieser ist als Ergänzung zum Kindergeld gedacht und soll helfen, die finanzielle Belastung für Familien zu mindern. Er wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag
Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Grundsätzlich ist er für Eltern gedacht, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber nicht ausreichend für ihre Kinder. Die wichtigsten Punkte sind:
- Sie beziehen bereits Kindergeld für Ihr Kind.
- Ihr Haushaltseinkommen erreicht eine bestimmte Mindesthöhe (die genaue Grenze kann variieren).
- Ihr Haushaltseinkommen überschreitet nicht eine bestimmte Höchstgrenze (auch diese Grenze ist einkommensabhängig).
- Mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ist der Bedarf der Familie gedeckt.
Die genauen Einkommensgrenzen und weitere Details finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit oder Sie lassen sich persönlich beraten.
Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse
Die Beantragung des Kinderzuschlags erfolgt ebenfalls bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Ihre zentrale Anlaufstelle. Sie benötigen dafür in der Regel Ihre Besoldungsabrechnung oder Lohnabrechnung, um Ihr Einkommen nachzuweisen. Die Familienkasse prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt sind.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Familienkasse nicht nur für die Erstprüfung zuständig ist. Sie müssen auch Änderungen Ihrer persönlichen oder familiären Verhältnisse mitteilen, da sich diese auf Ihren Anspruch auswirken können. Dazu gehören beispielsweise Änderungen des Einkommens, der Wohnsituation oder der Anzahl der Kinder.
Der KiZ-Lotse zur Ermittlung des Anspruchs
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie überhaupt Anspruch auf den Kinderzuschlag haben könnten, bietet die Bundesagentur für Arbeit ein Online-Tool an: den sogenannten KiZ-Lotsen. Mit diesem Werkzeug können Sie unverbindlich prüfen, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Kinderzuschlag bei Ihnen vorliegen. Sie geben dort verschiedene Daten zu Ihrem Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihrer Familie ein, und der Lotse gibt Ihnen eine erste Einschätzung. Das ist ein guter erster Schritt, bevor Sie den eigentlichen Antrag stellen.
Die Unterscheidung zwischen der “Bezügestelle” und der lokalen Familienkasse ist wichtig. Während Ihre Bezügestelle (oft die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers im öffentlichen Dienst) für Ihre Besoldungsabrechnung zuständig ist und diese als Nachweis dient, ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Behörde, die über Ihren Kinderzuschlag entscheidet. Sie müssen also Nachweise von Ihrer Bezügestelle einreichen, aber der Antrag selbst geht an die Familienkasse.
Die Antragstellung kann online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit erfolgen, was den Prozess beschleunigen kann. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Digitale Services der Familienkasse
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen verschiedene digitale Möglichkeiten, um Ihre Anliegen rund um das Kindergeld und den Kinderzuschlag schnell und unkompliziert zu erledigen. Das Herzstück dieser digitalen Angebote ist Ihr persönliches Online-Konto.
Das Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit
Ihr Profil im Online-Konto ist Ihr direkter Draht zur Familienkasse. Hier können Sie zahlreiche Vorgänge jederzeit und von überall aus bearbeiten. Es vereinfacht die Kommunikation und beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Anliegen erheblich.
Online-Antragstellung für Kindergeld und Kinderzuschlag
Über das Online-Portal können Sie Anträge auf Kindergeld, beispielsweise für Neugeborene oder volljährige Kinder, sowie Anträge auf Kinderzuschlag stellen. Auch die Mitteilung von Änderungen Ihrer persönlichen Daten, wie Adress- oder Bankverbindungsänderungen, ist hier möglich. Sie haben zudem die Möglichkeit, relevante Dokumente direkt hochzuladen.
Mitteilung von Veränderungen über das Online-Portal
Wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert – sei es die Wohnanschrift, die Bankverbindung oder familiäre Umstände, die das Kindergeld oder den Kinderzuschlag beeinflussen – können Sie diese Änderungen bequem über das Online-Portal mitteilen. Dies ist besonders wichtig, um eine unterbrochene Auszahlung zu vermeiden. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die eine eigene Besoldungsabrechnung erhalten, ist es ratsam, die dort angegebene Dienst- oder Beschäftigungsnummer im Online-Portal anzugeben, falls diese abgefragt wird. Dies kann die Zuordnung erleichtern, da die Bezügestelle oft die erste Anlaufstelle für solche Informationen ist, bevor die eigentliche Kindergeldstelle kontaktiert wird.
Historische Zuständigkeiten und Übergang zur Bundesagentur für Arbeit
Auflösung der Bundesfamilienkasse
Früher war die Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt für die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten zuständig. Dies änderte sich jedoch mit dem Jahressteuergesetz 2022. Zum 28. Februar 2023 endete die Sonderzuständigkeit der Bundesfamilienkasse. Alle Akten und Daten wurden an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übergeben und dort gelöscht. Das bedeutet, dass die Bundesfamilienkasse keine Auskünfte mehr geben kann und auch keine Antragsformulare oder Kontaktdaten mehr zur Verfügung stellt.
Übernahme der Aufgaben durch die Familienkasse der BA
Seit dem 1. März 2023 hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die vollständige Verantwortung für die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag übernommen. Dies betrifft insbesondere auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Früher gab es hier oft eine Unterscheidung zwischen der sogenannten „Bezügestelle“ des Arbeitgebers und der lokalen Familienkasse. Die Bezügestelle war oft für die erste Prüfung und die Weiterleitung der Unterlagen zuständig, basierend auf der Besoldungsabrechnung, die als Identifikationsquelle diente. Nun läuft alles zentral über die Familienkasse der BA.
Wo Sie jetzt Ihre Anliegen klären können
Wenn Sie Fragen zum Kindergeld oder Kinderzuschlag haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an den Zentralen Kindergeldservice der Bundesagentur für Arbeit in Magdeburg. Die Kontaktdaten sind:
Familienkasse
Zentraler Kindergeldservice
39157 Magdeburg
Sie können Ihre Anliegen auch online über das Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit mitteilen, wenn Sie bereits eine Kindergeldnummer haben. Informationen zu den Leistungen und Antragsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Familienkasse. Für allgemeine Fragen zu staatlichen Leistungen, die Familien unterstützen, kann auch das Jobcenter eine Anlaufstelle sein.
Zusammenfassend: Ihr Weg zum Kindergeld
Sie sehen, die Beantragung von Kindergeld, besonders wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, kann manchmal etwas verwirrend sein. Aber keine Sorge, der Zentrale Kindergeldservice in Magdeburg ist da, um Ihnen zu helfen. Denken Sie daran, dass für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes, spezielle Zuständigkeiten gelten. Wenn Sie unsicher sind, ob das auch für Sie zutrifft, oder wenn Sie einfach nur Fragen haben, zögern Sie nicht, den Zentralen Kindergeldservice direkt zu kontaktieren. Die Kontaktdaten und auch Online-Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kindergeldantrag reibungslos bearbeitet wird.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für mein Kindergeld zuständig, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite?
Wenn Sie im öffentlichen Dienst des Bundes arbeiten, kümmert sich der Zentrale Kindergeldservice (ZKGS) um Ihr Kindergeld. Das ist eine spezielle Stelle, die sich um solche Fälle kümmert, damit Ihre Daten besonders geschützt sind. Sie finden den ZKGS in Magdeburg.
Wie kann ich den Zentralen Kindergeldservice erreichen?
Sie können den Zentralen Kindergeldservice in Magdeburg schriftlich per Post erreichen. Wenn Sie schon eine Kindergeldnummer haben, können Sie auch online über die Website der Bundesagentur für Arbeit eine Nachricht senden. Telefonisch ist der Service zu bestimmten Zeiten erreichbar, die Sie auf der Website finden können. Die Nummer ist kostenlos.
Wie viel Kindergeld bekomme ich im Jahr 2025?
Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 255 Euro im Monat. Dieses Geld bekommen Sie unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Was muss ich tun, wenn sich bei mir etwas ändert (z.B. neue Adresse)?
Es ist sehr wichtig, dass Sie der Familienkasse jede Änderung mitteilen. Das betrifft Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung oder auch, wenn Sie oder Ihr Kind sich beruflich verändern. Sie können diese Änderungen auch online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit melden.
Was ist der Kinderzuschlag und wer bekommt ihn?
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien, die nicht so viel Geld verdienen. Er ist wie ein Extra zum Kindergeld. Wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie prüfen, ob Sie Anspruch darauf haben. Den Antrag stellen Sie ebenfalls bei der Familienkasse.
Wo finde ich Formulare und Anträge für das Kindergeld?
Die wichtigsten Formulare und Anträge für das Kindergeld und den Kinderzuschlag können Sie sich von der Website der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Viele Dinge können Sie aber auch direkt online erledigen, zum Beispiel Anträge stellen oder Änderungen mitteilen.
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