Kinderfreibetrag 2026: Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Für das Jahr 2026 steht wieder die Frage im Raum: Was ist für Sie als Eltern steuerlich besser – das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt schaut sich das genau an und prüft automatisch, welche Variante Ihnen mehr Geld spart.

Wir erklären Ihnen, wie diese sogenannte Günstigerprüfung funktioniert und worauf Sie achten sollten, damit Sie das Optimum für Ihre Familie herausholen.

Schlüsselbotschaften

  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist. Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen.
  • Der Kinderfreibetrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen, während Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Beide entlasten Sie finanziell.
  • Für das Jahr 2026 sind die Beträge für den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag gestiegen, was zu einer höheren Steuerersparnis führen kann.
  • Der Kinderfreibetrag lohnt sich oft erst bei höherem Einkommen. Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass Sie immer die vorteilhaftere Option erhalten.
  • Auch wenn der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist, müssen Sie bereits erhaltenes Kindergeld nicht zurückzahlen; es wird verrechnet.

Kinderfreibetrag Oder Kindergeld: Die Grundlagen

Was Ist Der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist im Grunde eine steuerliche Erleichterung, die Eltern zusteht. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Man kann sich das so vorstellen: Ein Teil Ihres Einkommens, der für das Kind bestimmt ist, wird nicht zur Berechnung Ihrer Einkommensteuer herangezogen. Für das Jahr 2026 beträgt der kombinierte Kinderfreibetrag für beide Elternteile 9.756 €. Dieser Betrag wird vom Finanzamt automatisch in der Steuererklärung geprüft. Generell lohnt sich der Kinderfreibetrag eher für Eltern mit höherem Einkommen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie als Alleinerziehende über etwa 42.000 € brutto im Jahr verdienen oder als Paar über 85.000 €, ist der Freibetrag oft vorteilhafter als das Kindergeld. Die genaue Prüfung, ob der Freibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist, übernimmt das Finanzamt von sich aus – das nennt man die “Günstigerprüfung”. Dafür füllen Sie die “Anlage Kind” in Ihrer Steuererklärung aus.

Was Ist Das Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine direkte finanzielle Unterstützung, die Sie monatlich von der Familienkasse erhalten. Es wird unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt und soll grundlegende Kosten für Ihr Kind decken. Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig angepasst. Für das Jahr 2026 liegt der Betrag für jedes Kind bei 259 € pro Monat. Das Kindergeld wird ab der Geburt Ihres Kindes gezahlt und kann bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden, in bestimmten Fällen (z.B. Ausbildung oder Studium) auch länger, bis maximal zum 25. Geburtstag. Auch wenn Sie den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, ist es wichtig, Kindergeld zu beantragen, da es als eine Art Vorauszahlung auf den Freibetrag gilt und das Finanzamt dies bei der Günstigerprüfung berücksichtigt.

Der Grundlegende Unterschied

Der Hauptunterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld liegt in der Art der Leistung. Während das Kindergeld eine direkte monatliche Auszahlung ist, stellt der Kinderfreibetrag eine steuerliche Entlastung dar, indem er Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. Sie können nicht beides gleichzeitig in vollem Umfang erhalten. Das Finanzamt führt automatisch die sogenannte “Günstigerprüfung” durch. Dabei wird berechnet, welche Variante – die Steuerersparnis durch den Freibetrag oder die tatsächliche Auszahlung des Kindergeldes – Ihnen mehr finanziellen Vorteil bringt. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird er bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Ist das Kindergeld vorteilhafter, behalten Sie dieses und der Freibetrag wird nicht angerechnet. Es gibt also keine Doppelbegünstigung; das Finanzamt wählt immer die für Sie finanziell bessere Option.

JahrKindergeld pro KindKinderfreibetrag (Gesamt für beide Eltern)
2026259 €/Monat9.756 €
2025255 €/Monat9.600 €
2024250 €/Monat9.540 €

Die Günstigerprüfung Durch Das Finanzamt

Wie Funktioniert Die Automatisierte Prüfung?

Das Finanzamt nimmt Ihnen die Entscheidung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ab. Sobald Sie Ihre Steuererklärung einreichen, wird automatisch geprüft, welche Variante für Sie finanziell vorteilhafter ist. Diesen Vorgang nennt man “Günstigerprüfung”. Das Amt vergleicht dabei die Steuerersparnis, die Sie durch den Kinderfreibetrag erzielen würden, mit der Höhe des Kindergeldes, das Sie bereits erhalten haben. Sie müssen also keinen aktiven Antrag stellen, um den Kinderfreibetrag zu wählen – das Finanzamt erledigt das für Sie.

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Wann Lohnt Sich Der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist nicht für jeden Elternteil die beste Wahl. Er wird in der Regel dann günstiger, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Für das Jahr 2026 liegt der kombinierte Kinder- und BEA-Freibetrag bei 9.756 €. Für Paare lohnt sich der Kinderfreibetrag meist ab einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 85.000 €. Für Alleinerziehende liegt diese Grenze ungefähr bei 42.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Hier eine grobe Übersicht:

  • Alleinstehende Eltern: Der Kinderfreibetrag wird oft vorteilhafter ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 42.000 €.
  • Elternpaare: Der Kinderfreibetrag wird oft vorteilhafter ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 85.000 €.

Das Finanzamt berücksichtigt bei dieser Prüfung auch den BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag), der zusammen mit dem Kinderfreibetrag die gesamte steuerliche Entlastung ausmacht.

Was Passiert, Wenn Das Kindergeld Günstiger Ist?

Sollte das Finanzamt feststellen, dass das Kindergeld für Sie finanziell vorteilhafter ist, wird einfach das Kindergeld weitergezahlt. Die Steuererklärung wird dann so behandelt, als ob Sie den Kinderfreibetrag nicht in Anspruch genommen hätten. Sie müssen sich keine Sorgen machen, bereits erhaltenes Kindergeld zurückzahlen zu müssen. Die Differenz zwischen dem Kindergeld und dem potenziellen Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag wird einfach verrechnet. Das bedeutet, Sie erhalten immer die Leistung, die Ihnen am meisten Geld einbringt, ohne dass Sie aktiv etwas tun müssen. Die Anlage Ki in Ihrer Steuererklärung wird vom Finanzamt entsprechend ausgefüllt und die günstigere Variante angewendet.

Höhe Und Anspruch Auf Den Kinderfreibetrag 2026

Die Beträge Für 2026

Für das Jahr 2026 hat der Gesetzgeber die Beträge für den Kinderfreibetrag wieder angepasst. Insgesamt stehen Ihnen als Eltern für jedes Kind im Jahr 2026 9.756 Euro steuerlich zur Verfügung. Diese Summe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA). Konkret bedeutet das für 2026:

  • Kinderfreibetrag (Existenzminimum): 6.828 Euro pro Kind
  • BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung): 2.928 Euro pro Kind

Diese Beträge werden vom Finanzamt bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt. Sie werden also nicht monatlich ausgezahlt wie das Kindergeld, sondern mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Für Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 42.000 Euro oder für Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 85.000 Euro lohnt sich der Kinderfreibetrag in der Regel mehr als das Kindergeld.

Anspruch Über Das 25. Lebensjahr Hinaus

Grundsätzlich endet der Anspruch auf den Kinderfreibetrag mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Allerdings gibt es Ausnahmen, die den Anspruch verlängern können:

  • Ausbildung: Solange sich Ihr Kind in einer Erstausbildung befindet (z.B. Studium, Berufsausbildung), besteht der Anspruch auf den Kinderfreibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
  • Behinderung: Wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, kann der Anspruch auf den Kinderfreibetrag unbegrenzt bestehen.
  • Freiwilliger Dienst: Bei bestimmten Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst) kann der Anspruch ebenfalls verlängert werden.

Voraussetzungen Für Den Anspruch

Damit Sie den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, insbesondere in § 32 EStG. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Kindeseigenschaft: Es muss sich um Ihr leibliches Kind, Adoptivkind oder unter bestimmten Bedingungen um ein Pflegekind handeln.
  • Wohnsitz: Das Kind muss in Ihrem Haushalt oder in Ihrem Haushalt gemeldet sein.
  • Unterhalt: Sie müssen für das Kind zumindest teilweise Unterhalt leisten.

Das Finanzamt prüft diese Voraussetzungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, oft durch die Anlage Kind. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Daten korrekt angeben, damit die steuerliche Entlastung auch korrekt berechnet wird.

Berechnung Und Auswirkungen Auf Die Steuerlast

Nachdem Sie nun die Grundlagen kennen, wollen wir uns ansehen, wie sich der Kinderfreibetrag konkret auf Ihre Steuerlast auswirkt. Das Finanzamt prüft das automatisch für Sie, aber es ist gut zu wissen, wie diese Berechnung funktioniert.

Beispielrechnungen Zur Steuerersparnis

Das Finanzamt vergleicht für Sie immer, ob es sich mehr lohnt, das Kindergeld zu erhalten, oder ob der Kinderfreibetrag Ihnen eine höhere Steuerersparnis bringt. Für das Jahr 2026 beträgt der kombinierte Kinder- und BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) insgesamt 9.756 €. Dieser Betrag wird von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn dies für Sie günstiger ist als das Kindergeld.

Generell lohnt sich der Kinderfreibetrag eher für Eltern mit höheren Einkommen. Als Faustregel gilt:

  • Für Alleinstehende: Ein zu versteuerndes Einkommen von über 42.000 € pro Jahr.
  • Für Verheiratete/Verpartnerte: Ein zu versteuerndes Einkommen von über 85.000 € pro Jahr.

Schauen wir uns das an einem Beispiel an. Angenommen, Sie sind verheiratet und haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 87.500 €. Ohne den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag würden Sie 17.086 € Einkommensteuer zahlen. Wenn das Finanzamt stattdessen den Freibetrag von 9.756 € berücksichtigt, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 77.900 €. Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt dann nur noch 13.142 €. Das bedeutet eine Steuerersparnis von 3.118 € durch die Freibeträge. Da das Kindergeld für dieses Einkommen wahrscheinlich niedriger ausfällt (ca. 3.060 € im Jahr), ist der Kinderfreibetrag in diesem Fall die bessere Option für Sie.

Einfluss Auf Kirchensteuer Und Solidaritätszuschlag

Der Kinderfreibetrag wirkt sich nicht nur auf Ihre Einkommensteuer aus, sondern auch auf die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags. Da diese Zuschläge auf der festgesetzten Einkommensteuer basieren, führt eine niedrigere Einkommensteuer durch den Kinderfreibetrag auch zu einer geringeren Belastung bei diesen beiden Posten. Das bedeutet, dass die tatsächliche Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag oft noch etwas höher ist als die reine Ersparnis bei der Einkommensteuer.

Die Rolle Des BEA-Freibetrags

Der BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) ist Teil der gesamten Steuerentlastung durch die Freibeträge für Kinder. Er soll die Kosten abdecken, die Ihnen für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung Ihrer Kinder entstehen. Zusammen mit dem eigentlichen Kinderfreibetrag ergibt sich die genannte Gesamtsumme von 9.756 € für 2026. Auch dieser Teil wird automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass dies für Sie vorteilhafter ist als das Kindergeld. Die Anlage Kind in Ihrer Steuererklärung ist der Ort, an dem diese Dinge geregelt werden.

Besonderheiten Bei Der Antragstellung Und Verrechnung

Keine Aktive Entscheidung Nötig

Das Finanzamt prüft für Sie automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld vorteilhafter ist. Sie müssen also keinen gesonderten Antrag stellen, um den Kinderfreibetrag zu erhalten. Die sogenannte Günstigerprüfung wird im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung durchgeführt. Die Daten für die Prüfung tragen Sie in der Anlage Kind ein. Das Finanzamt vergleicht dann die steuerliche Entlastung durch das Kindergeld mit der durch den Kinderfreibetrag, der für 2026 für beide Elternteile zusammen 9.756 € beträgt.

Verrechnung Mit Erhaltenem Kindergeld

Auch wenn Sie den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, erhalten Sie weiterhin Kindergeld. Das Finanzamt verrechnet jedoch die beiden Beträge. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird das gezahlte Kindergeld auf die Steuerersparnis angerechnet. Das bedeutet, Sie bekommen nicht beides in voller Höhe. Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass Sie die maximale steuerliche Entlastung erhalten. Für Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von über 42.000 € (Single-Haushalt) bzw. 85.000 € (Paare) ist der Kinderfreibetrag oft die bessere Wahl.

Übertragung Des Freibetrags Bei Trennung

Bei getrennten Eltern kann der Kinderfreibetrag aufgeteilt werden. In der Regel erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den vollen Freibetrag. Der andere Elternteil kann unter Umständen einen Teil des Freibetrags übertragen, wenn er oder sie den Unterhalt für das Kind leistet. Die genauen Regelungen hierzu sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und hängen von der individuellen Situation ab. Es ist ratsam, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es um die Aufteilung von Unterhaltszahlungen geht. Die Anlage Kind ist auch in diesen Fällen Ihr wichtigstes Formular, um die entsprechenden Angaben zu machen und die Verrechnung korrekt durchzuführen. Die Kinderfreibetrag ist ein wichtiger Aspekt bei der Steuererklärung für Eltern.

Die automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt erspart Ihnen die aktive Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Dennoch ist es wichtig, die Anlage Kind korrekt auszufüllen, damit alle relevanten Daten erfasst werden und die für Sie vorteilhafteste Regelung zur Anwendung kommt.

Beratung Und Weiterführende Informationen

Wo Erhalte Ich Hilfe?

Wenn Sie sich bei der Steuererklärung unsicher sind oder die für Sie günstigste Variante – Kindergeld oder Kinderfreibetrag – ermitteln lassen möchten, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Die Finanzämter selbst bieten oft Auskunft. Sie können auch einen Lohnsteuerhilfeverein kontaktieren. Diese Vereine sind darauf spezialisiert, Arbeitnehmern bei ihrer Einkommensteuererklärung zu helfen und kennen sich auch mit den Besonderheiten rund um den Kinderfreibetrag aus. Eine weitere Möglichkeit ist die Konsultation eines Steuerberaters, was aber in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.

Wichtige Hinweise Für Eltern

Denken Sie daran, dass die Günstigerprüfung durch das Finanzamt automatisch erfolgt. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden, um diese Prüfung zu veranlassen. Das Finanzamt vergleicht für Sie, ob die Anrechnung des Kindergeldes oder die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags zu einer geringeren Steuerlast führt. Für das Jahr 2026 beträgt der kombinierte Kinderfreibetrag 9.756 Euro für beide Elternteile. Dieser Betrag wird in der Regel vorteilhafter für Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen über bestimmten Grenzen liegt: Alleinstehende mit einem Einkommen von über 42.000 Euro oder Paare mit einem gemeinsamen Einkommen von über 85.000 Euro profitieren oft mehr vom Freibetrag.

Für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags müssen Sie die Anlage Kind in Ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dort tragen Sie die relevanten Daten zu Ihren Kindern ein. Das Finanzamt prüft dann, ob die Freibeträge oder das bereits erhaltene Kindergeld für Sie steuerlich günstiger sind. Sollte das Kindergeld die bessere Option sein, wird der Kinderfreibetrag nicht angewendet, und Sie behalten das erhaltene Kindergeld.

Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten professionelle Hilfe zu suchen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile nutzen und Ihre Steuerlast optimieren.

Was Sie zum Kinderfreibetrag 2026 mitnehmen sollten

Also, fassen wir mal zusammen: Für 2026 gibt es beim Kinderfreibetrag wieder ein paar Euro mehr, das ist ja schon mal gut. Das Wichtigste ist aber, dass Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen, ob das Kindergeld oder der Freibetrag besser für Sie ist. Das Finanzamt macht das automatisch für Sie, die sogenannte ‘Günstigerprüfung’. Das spart Ihnen auf jeden Fall eine Menge Kopfzerbrechen. Verdienen Sie gut, kann es sein, dass der Freibetrag für Sie drin ist. Aber selbst wenn nicht, das Kindergeld bekommen Sie ja trotzdem. Also, entspannt bleiben und die Steuererklärung machen, der Rest läuft von allein.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Das Kindergeld ist eine monatliche Geldzahlung vom Staat für Deine Kinder. Der Kinderfreibetrag ist dagegen ein Betrag, der Dein steuerpflichtiges Einkommen mindert. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Dich günstiger ist, und wendet dann die bessere Option an. Du bekommst also entweder das Geld direkt ausgezahlt (Kindergeld) oder zahlst weniger Steuern (Kinderfreibetrag).

Wie prüft das Finanzamt, was besser ist?

Das Finanzamt macht das automatisch, wenn Du Deine Steuererklärung abgibst. Es rechnet aus, wie viel Steuern Du zahlen müsstest, wenn Du den Kinderfreibetrag nutzen würdest. Dann vergleicht es diesen Betrag mit dem Kindergeld, das Du im ganzen Jahr bekommen hast. Wenn der Kinderfreibetrag Dir mehr Steuern spart, als Du Kindergeld bekommst, dann wird der Freibetrag für Dich angewendet.

Muss ich den Kinderfreibetrag extra beantragen?

Nein, das musst Du nicht. Wenn Du Kindergeld beziehst, prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag für Dich vorteilhafter ist. Du musst also keine extra Entscheidung treffen oder einen besonderen Antrag stellen, um von der günstigeren Variante zu profitieren.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag lohnt sich meistens erst, wenn Du relativ gut verdienst. Für verheiratete Paare ist das oft erst bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von über 85.000 Euro im Jahr der Fall. Für Alleinstehende liegt diese Grenze niedriger, oft bei etwa 42.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Wie lange habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Grundsätzlich hast Du Anspruch, solange Du für das Kind auch Kindergeld bekommen würdest. Das ist in der Regel bis zum 18. Geburtstag. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel wenn das Kind noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, kann der Anspruch auch bis zum 25. Geburtstag bestehen bleiben. Für Kinder mit Behinderung gibt es sogar noch länger Ansprüche.

Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation ändert, z.B. bei Trennung?

Bei einer Trennung oder Scheidung wird der Kinderfreibetrag in der Regel zwischen den Eltern aufgeteilt. Meistens bekommt jeder Elternteil die Hälfte. Wenn ein Elternteil das Kind hauptsächlich betreut und versorgt, kann dieser unter Umständen auch den vollen Freibetrag für sich beanspruchen. Das Finanzamt berücksichtigt das bei der Steuerberechnung.

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